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AGB

Geschäftsbedingungen der Firma
Kreatives Handwerk Tanja Günther, 73249 Wernau

  
Geltungsbereich
Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Form.

Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich sowie bis zum 30. Tag ab Angebotsdatum befristet. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

Annahme der Bestellung
Aufträge des Auftraggebers müssen schriftlich unter Bezugnahme auf das entsprechende Angebot erteilt werden. Ein mündlich erteilter Auftrag durch den Auftraggeber gilt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, unter Berücksichtigung der getroffenen Preisvereinbarungen, als anerkannt.

Zahlung
Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Auftraggebers und schließt die Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
Rechnungen werden nach 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Entwurfsleistungen werden bei Präsentation der Entwürfe zur Zahlung fällig. Ist ein Unternehmensbild bestellt, so entfallen 2/3 des gesamten Preises auf die Basisentwürfe und sind bei deren Präsentation zu bezahlen. 1/3 des gesamten Preises entfällt auf die Unternehmensbild-Anwendungen und ist bei deren Präsentation zu bezahlen.
Entwurfsarbeiten sind ohne Rücksicht auf Gefallen oder Nichtgefallen zu bezahlen.
Bei Stundung oder Zahlungsverzug behalten wir uns einen Zuschlag von zu diesem Zeitpunkt üblichen Diskontsatz Überlassungsgesetzes vor.
Sollten wir unbefriedigende Auskunft über die Zahlungsunfähigkeit oder die Vermögenslage des Bestellers erhalten oder gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, so können wir an laufenden Aufträgen die Weiterarbeit einstellen, sofortige Bezahlung verlangen, und die Durchführung weiterer oder noch nicht abgewickelter Aufträge von Vorauszahlung oder Sicherheiten geltend machen.

Eigentum und Urheberrecht, Entwurfskosten
An Angebote, Entwürfe und allen anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten gegenüber weder zugänglich gemacht, noch für deren Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Layouts, Schriftbildern, Logos, Zeichnungen, Originalen und dergleichen verbleibt bei uns.
Der Auftraggeber erhält bis zu drei Gestaltungsvorschläge zum vereinbarten Festpreis. Entscheidet sich der Auftraggeber für einen dieser Vorschläge, werden geringfügige Änderungen kostenlos ausgeführt. Jede weitere Variante ist für den Auftraggeber kostenpflichtig. Skizzen, Entwürfe, Layouts, Schriftbilder, Logos, Zeichnungen, Originale, Probesätze, Probedrucke, Muster und ähnliche vom Auftraggeber veranlasste Vorarbeiten, werden auch dann berechnet, wenn der betreffende Auftrag nicht erteilt oder zurückgezogen wird.
Die von uns oder in unserem Auftrag von einem Dritten hergestellten Schriftsätze, Druckplatten, Lithographien, Filme, Platten, Matern, Stanzen, Klischees sowie die anderen für den Produktionsvorgang beigestellten Behelfe, bleiben unser unveräußerliches Eigentum, selbst wenn der Auftraggeber hierfür Wertersatz geleistet hat.

Entwürfe
Entwürfe für Geschäftsdrucke werden in Originalgröße farbig ausgeführt. Entwürfe für Werbeschilder, Fahrzeugbeschriftung und Werbemittel werden farbig in verkleinertem Maßstab ausgeführt, wenn die Größe DIN A4 überschritten wird.
Der Besteller muss uns bei der Fertigung der Entwürfe unterstützen. Dies umfasst insbesondere: Überlassen der bisherigen Geschäftsdrucke, Werbemittel usw., Angabe der ungefähren Gestaltung anhand der vorgelegten Unterlagen, Information für die Analyse, eindeutige Angabe der Änderungswünsche, falls die Entwürfe von uns geändert werden sollen.
Der Besteller erhält bis zu 3 Entwürfe. Geringfügige Änderungen des Entwurfs werden ohne zusätzliche Kosten durchgeführt. Bei einem Unternehmensbild wird für den vereinbarten Preis die vereinbarte Zahl von Basisentwürfen sowie Unternehmensbild-Anwendungen angefertigt. Geringfügige Änderungen an dem vom Besteller gewählten Basisentwurf und an den Unternehmensbild-Anwendungen werden ohne zusätzliche Kosten durchgeführt.
Weitere Entwürfe können nur zu unseren Listenpreisen geliefert werden.

Toleranzen
Bei Druckerzeugnissen sind geringfügige Farbtoleranzen, Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge, Standdifferenzen oder Qualitätsschwankungen, bedingt durch die technischen Gegebenheiten zulässig.
Der Berechnung wird die tatsächlich gelieferte Menge zugrundegelegt.

Gewährleistung, Mängelrüge
Anordnungs-, Maß-, Register- und Farbabweichungen, die sich durch Unterschiede im verwendeten Material und durch technische Bedingungen zwischen Entwurf, Reinzeichnung, Drucksatz, Probedruck und Druck ergeben, müssen ausdrücklich vorbehalten werden und stellen keinen Mangel dar. Außer diesen Einflüssen lassen sich, insbesondere auch durch die Hygroskopizität des Papiers und durch maschinelles Zusammentragen endloser Papierbahnen, sowohl in der Blatthöhe als auch in der Blattbreite Passunterschiede bis zu 1% der Blattgröße nicht vermeiden. Solche Abweichungen stellen gleichfalls keinen Mangel dar.
Die vorgesehenen Papiere, Papierfarben und Kohlepapiere sind nur unverbindliche Richtlinien. Abweichungen, insbesondere bei Qualität, Stoffzusammensetzung, Reißfestigkeit, Papierfarbe, Gewicht und Kohlepapierfärbung lassen sich von den Papierfabriken von Fertigung zu Fertigung nicht vermeiden.
Der Besteller kann daher insoweit keine Gewährleistungsrechte geltend machen.
Bei selbstdurchschreibenden Papieren aller Art sowie bei Folien oder Etiketten können wir uns gegenüber kaufmännischen Bestellern für Durchschrift, Druckqualität, Lagerfähigkeit usw. nur in dem Umfang Gewähr übernehmen, als sie von den Lieferern gegeben wird.
Geschäftsdrucke werden vor dem Versand nicht Stück für Stück, sondern nur stapelweise geprüft. Sachmängel können deshalb nur erhoben werden, wenn nachweislich mehr als 3% der Auflage den beanstandeten Fehler aufweisen.
Im übrigen werden nachgewiesene Sachmängel nach unserer Wahl durch Neulieferung oder Nachbesserung behoben. Sind Neulieferung oder Nachbesserung unmöglich oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist fehlgeschlagen, kann der Kunde angemessene Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Offensichtliche Mängel der Lieferung oder Leistung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung des Mangels schriftlich angezeigt werden. Spätere Mängelrügen können nicht berücksichtigt werden.

Probedruck, Druckgenehmigung
Probedrucke werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers geliefert, und zwar nur bei Vergütung der entsprechenden beachtlichen Kosten. Etwaige Änderungen auf Probedrucken verursachen weitere vom Besteller zu bezahlende Kosten.
Der Druck erfolgt entweder aufgrund des genehmigten Entwurfs oder des Probedruckes oder eines Auflagendruckes aus einer früheren Lieferung. Der Besteller hat deshalb den Entwurf oder Probedruck oder Auflagendruck aus einer früheren Lieferung auf den gesamten Inhalt und seine Anordnung (Firmenname, Branchenbezeichnung, Hinweiszeichen, Faltstriche, Telefon, Telefax, Geldkonten, Spalteneinteilung, büromaschinengerechte Ausführung usw.) genau durchzusetzen.
Mängelrügen, die im Widerspruch zu einer erteilten Druckgenehmigung stehen, können nicht erhoben werden.
Wenn der Besteller Änderungen wünscht und vor Ausführung des Druckes keinen weiteren Entwurf oder Probedruck verlangt, können die Änderungswünsche nur unverbindlich vorgemerkt werden.

Impressum
Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Wir behalten uns an sämtlichen Waren und Leistungen das Eigentum bis zur Bezahlung der gesamten Forderung aus der Geschäftsverbindung (auch der Nebenforderungen) vor. Der Besteller kann die Freigabe von Sicherheiten verlangen, wenn und soweit deren realisierbarer Wert 20% der gesicherten Forderungen übersteigt.

Haftungsausschluss
Wir prüfen nicht, ob Waren und Leistungen, insbesondere die Entwürfe gegen Rechte Dritter (Urheberrecht, Warenzeichen, Firmenrecht usw.) verstoßen bzw. als Warenzeichen schutzfähig sind. Wir schließen insoweit jede Haftung auch für mittelbare Schäden des Bestellers aus.

Datenservice
Datenträger und Programme des Bestellers: Datenträger und Programme, die der Besteller zur Verfügung stellt, müssen unseren EDV-Anlagen und Maschinen entsprechen und fehlerfrei sein. Andernfalls ist jede Haftung von uns ausgeschlossen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wernau. Die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen.

Stand 01.01.2002

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Kreatives Handwerk
Inh. Tanja Günther

www.kreatives-handwerk.de
tanja[at]kreatives-handwerk.de

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